Diese Frage hat das VG Osnabrück in seinem Urteil vom 10.12.2013 (Az. 1 A 77/13) nun mit Ja beantwortet. Geklagt hatte eine Studentin, die nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums „combined studies“ mit den Fächern Germanistik und Biologie nicht zum Master-Studiengang Lehramt am Gymnasium mit den Kernfächern Deutsch und Biologie zugelassen wurde, da die Gesamtnote nicht die notwendige Mindestpunktzahl nach der „Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang, Lehramt am Gymnasium“ (ZZO) aufwies.
Das Gericht hat diese Regelung jedoch für unwirksam und verfassungswidrig betrachtet, soweit der Bachelor-Studiengang nicht tatsächlich berufsqualifizierend sei. Im Gegensatz zu der weit überwiegenden Anzahl der Bachelor-Abschlüsse stellen lehramtsbezogene Bachelor-Abschlüsse sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht keinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst setze ein vorgeschriebenes Studium mit dem Master-Grad (master of education) voraus.
Das Gericht hat daher die Universität verpflichtet, die Klägerin zu dem Studiengang zuzulassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.
Urteil des VG Osnabrück v. 10.12.2013, Az. 1 A 77/13