Das Oberlandesgericht Hamm sagt: Ja!
Die Scheidung kann beantragt werden, wenn eine Ehe endgültig gescheitert ist. Wehrt sich der andere Ehegatte, muss das Gericht sich davon überzeugen, dass der Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hat, keinesfalls mehr an der Ehe festhalten will und sowohl die Trennung als auch die Scheidung wünscht. Leidet dieser Ehegatte an Demenz, stellt sich unter Umständen das Problem, dass er nicht mehr selbst vom Gericht befragt werden kann.
Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden, dass in einem solchen Fall zu klären ist, ob der Betroffene sich zu einer Zeit getrennt hat, als er sich hierzu noch bewusst entscheiden konnte und ob er bereits zu dieser Zeit ernsthaft geschieden werden wollte. Lässt sich das durch Zeugen oder andere Quellen nachweisen, wird der Betroffene auch im fortgeschrittenen Stadium der Demenz geschieden.
Wenn der erkrankte Ehegatte nicht selbst rechtzeitig einen Anwalt für das Scheidungsverfahren beauftragt hat, kann sein Betreuer dies nachholen, wenn er auch für die familienrechtlichen Angelegenheiten vom Gericht bestellt wurde.
(OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 2013 – II-3 UF 43/13, 3 UF 43/13 -, juris)