Beamtenrecht
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Das Bundesverwaltungsgericht verneint in mehreren Urteilen vom 15.06.2018 (Az: 2 C 19/17 u.a.) einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs, da die betroffenen Beamten zuvor von ihnen zustehenden Rechtsmitteln keinen Gebrauch gemacht hatten.
Die vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren befassen sich mit mehreren Beamten der Deutschen Telekom AG. Dort wurden in mehreren durchgeführten Beförderungsrunden rechtswidriger Weise nur Beamten berücksichtigt, die eine Mindestwartezeit erfüllt hatten. Die Kläger gehörten hierzu nicht.
Diese begehrten nunmehr im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als sei die Beförderung erfolgt.
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